Winterreifenpflicht im Ausland
Vorschriften jenseits der Grenze
In Deutschland sind Winterreifen nur bei winterlichem Wetter vorgeschrieben – das kann im Ausland anders sein. In Österreich müssen Autofahrer zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Keine generelle Winterreifenpflicht besteht in der Schweiz, jedoch kann ungeeignete Bereifung zur Mithaftung bei Unfällen sowie Geldbußen führen.
In Italien entscheiden die Provinzen, hier gilt es, auch auf Schilder zu achten. In Südtirol etwa sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben, auf der Brennerautobahn A22 und im Stadtgebiet Bozen sind vom 15. November bis 15. April Winterpneus Pflicht. In Frankreich besteht unter bestimmten Bedingungen Winterreifenpflicht ab November bis Ende März. Die Regelung gilt für Gebirgsregionen wie die Alpen, das Zentralmassiv und die Vogesen sowie auf Korsika. Zusätzlich kann auch für andere Gebiete durch Schilder eine Winterreifenpflicht angeordnet werden.
Umfassende Informationen zu Verkehrsregeln in den 39 wichtigsten Urlaubsländern hat der ACV Ihnen in seinen Länderinformationen zusammengestellt: