Von der richtigen Lüftung bis zur Überprüfung der Dichtigkeit: Diese Fakten und Tipps zu Feuchtigkeit im Auto-Innenraum sollte jeder Autofahrer kennen und beherzigen.
NÄSSE HINAUSBEKOMMEN
Je nach Wetterlage und Fahrzeugnutzung lässt sich Feuchtigkeit im Innenraum nicht ganz verhindern. Beschlagen nach dem Einsteigen sofort die Scheiben, sollten die Fenster leicht geöffnet werden, damit die warme Atemluft entweichen kann. Außerdem wird die Lüftung beziehungsweise Klimaanlage in Richtung Windschutzscheibe voll aufgedreht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Umluftfunktion nicht aktiviert ist; ansonsten wälzt sie die feuchte Luft nur um, statt sie aus dem Auto zu transportieren.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, auch in der kalten Jahreszeit regelmäßig die Klimaanlage einzuschalten. Sie entzieht der Innenraumluft Feuchtigkeit, außerdem werden durch das Öl im Kältemittel Bauteile wie der Kompressor und Dichtungen geschmiert.
Steht das Wasser sogar auf den Scheiben, wischt ein sauberes Microfasertuch die gröbste Nässe weg – Tuch oder Schwamm sollten jedoch später besser außerhalb des Autos trocknen. Das gilt auch für dauerhaft feuchte Fußmatten; hilfsweise saugen Zeitungen unter den Fußmatten Wasserreste auf. Im Zubehörhandel gibt es verschiedene Innenraum-Entfeuchter auf chemischer Basis, die das Wasser aus der Luft ziehen. Hier empfiehlt es sich, ein Modell zu nehmen, das durch Trocknen auf der Heizung oder in der Mikrowelle wiederverwendbar ist, zudem muss das Volumen zur Größe des Autos passen. Manche Autofahrer schwören stattdessen auf Hausmittel wie Säckchen mit Katzenstreu oder Salz.
Bei dauerhaften Problemen mit Nässe sollte der Autofahrer eine Werkstatt aufsuchen. Hier wird beispielweise mit Druckluft das stehende Wasser aus den Abluftkanälen gepustet, danach muss das Fahrzeug ordentlich durchtrocknen.
Container for the scroll indicator
(Will be hidden in the published article)
Saisonware
Cabrios, Klassiker oder Zweiräder – manche Fahrzeuge sind nur einen Teil des Jahres im Straßenverkehr unterwegs. Um unangenehme Überraschungen bei der Wiederinbetriebnahme zu vermeiden, haben wir einige praktische Helfer für die Standzeit zusammengestellt.
Müssen meine Kinder im Lastenrad einen Helm tragen?
Andrea Hartfeld aus Seligenstadt
RECHT
Thomas Schmidt aus Troisdorf fragt: In meiner Stadt ist auf breit ausgebauten Wegen, die vorher das blaue Schild für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufwiesen, nur noch der „blaue Fußgänger“ zu sehen mit einem weißen Zusatzschild „Fahrrad frei“. Ist es richtig, dass ich dann nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf?
Christopher Hutz, Rechtsanwalt des ACV Partners KLUGO: Ein Gehweg mit dem Hinweis „Fahrrad frei“ ist hauptsächlich für Fußgänger, aber auch für Fahrräder zugelassen. Fußgänger haben Vorrang. Radfahrer dürfen wählen, ob sie den Gehweg oder die Straße nutzen. Auf dem Gehweg müssen sie Schrittgeschwindigkeit fahren.
Fällt die elektrische Parkbremse meines Autos aus, wenn meine Starterbatterie leer ist?
Carsten Siegel aus Hude
Johannes Kautenburger, KÜS-Prüfingenieur: Moderne Parkbremsen werden meist über einen Elektromotor gesteuert, der nicht arbeiten kann, wenn er keinen Strom mehr bekommt. Trotzdem bleibt die Bremswirkung bei aktivierter Parkbremse aufgrund der Selbsthemmung in der Mechanik erhalten, das Auto kann also nicht wegrollen. Wird das Auto abgeschleppt, kann man die Bremse per Notentriegelung lösen – das sollte aber ein Kfz-Profi erledigen.
VERKEHR IN EUROPA
Lena Harff aus Heidenheim fragt: Es gibt ja die Pflicht zum Führerscheinumtausch. Ich habe aber schon einen Scheckkarten-Führerschein, muss ich den auch wechseln?
Günther Schweizer, Vizepräsident des europäischen Automobilclub-Dachverbands EAC: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren mit 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit – egal, ob es sich um einen Scheckkarten- oder „Papierführerschein“ handelt. Der Führerschein verliert jedoch seine Gültigkeit bereits vor Januar 2033, wenn die Daten am Führerschein (Name, Geburtsdatum, usw.) nicht mehr lesbar sind bzw. man am Foto nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Darüber hinaus ist in Deutschland die Umtauschfrist an das Geburtsjahr der Person bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins gebunden. Entsprechende Tabellen bzw. ein Umtauschrechner sind im Internet zu finden.
VERSICHERUNG
A. Pöschl aus Herzogenrath fragt: Mein Sohn hat mit 17 den Führerschein gemacht und bekommt zum 18. Geburtstag sein erstes eigenes Auto. Wie kann er bei der Kfz-Versicherung sparen?
Alexander Erpenbach, DEVK-Versicherungsexperte: Der Versicherungsschutz kann für junge Fahrerinnen und Fahrer recht teuer werden. Denn das Risiko für einen Unfall ist bei ihnen höher als bei Menschen, die schon lange Auto fahren. Bei der DEVK müssen junge Leute für ihre Kfz- Versicherung aber nicht allzu tief in die Tasche greifen. Sparen können sie zum Beispiel, wenn sie schon mit 17 begleitet Auto gefahren sind oder sie zusammen mit Familienmitgliedern mindestens vier weitere Verträge bei der DEVK haben. Dann stufen wir den Fahranfänger oder die Fahranfängerin in die Schadenfreiheitsklasse SF2 ein, statt in die SF0 – das spart schonmal richtig Geld. Wie viel genau, berechnen wir gerne individuell. Der Junge-Leute-Vorteil gilt übrigens auch für andere Fahrzeuge wie Motorräder und Quads. Informationen unter devk.de/auto
Fragen an unsere Experten
Schreiben Sie eine Mail mit dem Betreff „ACV Expertenrat” an acvprofil@acv.de. Wir sammeln alle Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen bei der Beantwortung eine Auswahl treffen müssen.
Nächster Artikel
Container for the dynamic page
(Will be hidden in the published article)