Für Fahrer eines heutigen Elektroautos ist es selbstverständlich, an Ladesäulen in ganz Europa einen passenden Anschluss vorzufinden, an dem sie ihr Fahrzeug aufladen können. Was den meisten nicht bewusst sein dürfte: Der europäische Standard und meistgenutzte Steckertyp ist eine deutsche Entwicklung.
Neben einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur sind einheitliche Stecker- und Anschlussstandards Voraussetzung für die Attraktivität von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Ein positives Beispiel für die Umsetzung ist der von der Firma Mennekes mitentwickelte Typ-2-Stecker, auch „Mennekes-Stecker“ genannt. Seit er 2014 als Standard-Steckertyp der Europäischen Union festgelegt wurde, müssen alle AC-Ladesäulen (Wechselstrom) in der EU damit ausgestattet sein. Auch an der Ladestation des Arbeitgebers oder an der heimischen Wallboxkommt meist der Typ-2-Stecker zum Einsatz. Nahezu alle großen Hersteller bieten daher ihre Autos mittlerweile mit diesem Anschluss an.
VORREITER DER LADESTECKER
Als die ersten Elektroautos in Serie produziert wurden, begann das Familienunternehmen Mennekes aus dem Sauerland zusammen mit RWE und Daimler mit der Entwicklung des ersten Prototyps. Der damalige Inhaber Walter Mennekes präsentierte diesen im Kanzleramt und bei der EU-Kommission, wenige Jahre später folgte der Durchbruch: 2014 einigte sich die EU auf den Mennekes-Stecker Typ 2 als Standardstecker für Elektrofahrzeuge in der EU. Er ist für Wechselstrom mit bis zu drei Phasen ausgelegt und ermöglicht besonders schnelle, sichere und effiziente Ladevorgänge.
Eine Frage der Richtung
Gleichstrom, Wechselstrom – was war noch mal der Unterschied und warum ist das wichtig für das Laden von Elektroautos? Nachzulesen in der PROFIL 1-22.
CCS-STECKER SETZT SICH DURCH
Neben dem Typ-2-Stecker ist der CCS-Stecker (Combined Charging System) am weitesten verbreitet. Über das auch Combo-2 genannte System ist Schnellladung per Gleichstrom (DC) möglich. Der obere Teil des Steckers entspricht einem Typ-2-Anschluss, der untere Teil wird für das Laden mit Gleichstrom verwendet. Mit einem CCS-Anschluss im Fahrzeug kann man also sowohl Typ-2- als auch Combo-2-Kabel verwenden. Einige asiatische Hersteller haben mit dem Chademo (Charge de Move) ein eigenes Steckersystem, das für das Schnellladen mit Gleichstrom ausgelegt ist. „Chademo“ ist angelehnt an ein japanisches Wortspiel: „Eine Tasse Tee gefällig während des Ladevorgangs?“ Dieses Steckersystem wird jedoch an den europäischen Ladestationen immer seltener unterstützt und dürfte in Zukunft vom CCS-Stecker verdrängt werden. Tesla hat mit dem Supercharger einen eigenen Ladestecker entwickelt, der dem Typ-2-Stecker ähnelt. Hier können seit Ende 2021 auch Fremdmarken ihre Batterien aufladen. Im Notfall kann das Elektroauto über ein Notladekabel mit Schuko-Stecker (Schutzkontakt) auch zu Hause an der eigenen Steckdose aufgeladen werden. Da die Haushaltssteckdose nicht für eine hohe Dauerbelastung ausgelegt ist, dauert der Ladevorgang entsprechend lange und sollte nur im Notfall genutzt werden.
Schutzkontakt-Stecker
Mit maximal 4,6 kW sehr langsam, aber fast überall verfügbar; für Notfälle oder geduldige Wenigfahrer.
Typ-2-Stecker
Passt in Wallbox und öffentliche AC-Ladesäule, mittelschnell (bis 22 kW); Kabel muss vom Autofahrer mitgeführt werden.
CCS-Combo-2-Stecker
Hängt an jeder Schnellladesäule; passt in viele europäische E-Autos; schneller ist aktuell keiner.
Chademo-Stecker
Japanischer Standard, den vor allem japanische Autos nutzen; hierzulande selten, vergleichsweise langsam (50 bis 100 kW).
Darf ich mein Ladekabel über den Gehweg legen?
E-Auto-Fahrer ohne eigene Wallbox könnten versucht sein, das Kabel zum Aufladen aus der Wohnung über den Bürgersteig zum parkenden Auto zu führen. Darauf haben Anwohner jedoch kein Anrecht, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Az.: 12 K 540/21.F) entschieden. In dem Fall hatte der E-Auto-Fahrer die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt, mit denen er seine Elektroautos laden wollte
Tim Platner, Jurist des ACV Partners KLUGO ordnet ein: „Hier hat die Stadt eine Ermessenserwägung durchgeführt: Mit der Verlegung einer Kabelbrücke auf dem Gehweg werde insbesondere für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können, überwiegt nicht die öffentlichen Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, heißt es in dem Urteil. Aspekte des Klimaschutzes zählten daneben nicht zu den Gesichtspunkten, die im Rahmen einer Ermessensentscheidung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis in Hessen zu berücksichtigen seien, so das Verwaltungsgericht weiter."