Weg mit dem Alten
Wer sein Auto schnell loswerden will, geht zum Händler. Wer einen möglichst hohen Preis erzielen will, wählt einen anderen Weg.
DAS MUSS INS INSERAT
Die Bilder sollten im Hellen an einem freundlichen Tag aufgenommen werden, vorher wird der Wagen innen und außen gereinigt – optional professionell aufbereitet (Kosten ca. 150-350 Euro). Fotos von allen Seiten sowie von mehreren Perspektiven aus dem Innenraum müssen sein. Macken sollten auf den Bildern nicht verschwiegen werden, der Käufer sieht sie später sowieso. Im Text werden alle Ausstattungsmerkmale aufgezählt, auch diejenigen, die bei einem Sondermodell zur Serienausstattung gehörten. Eine frische HU-Plakette sowie ein Gebrauchtwagen-Zertifikat können den erzielbaren Preis erhöhen. Als ACV Mitglied erhalten Sie beispielsweise 25 Prozent Rabatt auf ein Wertgutachten beim TÜV Rheinland.
Um eine generelle Vorstellung vom erzielbaren Preis zubekommen, empfiehlt sich ein Vergleich mit ähnlichen Modellen auf Internet-Plattformen. Zudem bietet der ACV seinen Mitgliedern eine kostenlose Fahrzeugbewertung an: Auf Basis von Fahrzeugschein, Kilometerstand sowie Ausstattung ermittelt der Automobilclub den aktuellen Händler-Einkaufswert.
Service des ACV: Auf acv.de bietet der Club einen Kaufvertrags-Vordruck an, sowie die Möglichkeit, sein Fahrzeug kostenlos bewerten zu lassen.
VERTRAGSVORDRUCK VOM ACV
Will der Käufer eine Probefahrt machen, sollte er seinen Führerschein vorzeigen. Außerdem verlangt man ein Pfand oder fährt selbst mit, der Fahrzeugbrief bleibt in jedem Fall zu Hause. Das Scheckheft, alte Rechnungen oder HU-Bescheinigungen dokumentieren den Pflegezustand und geben dem Käufer Sicherheit in Bezug auf die Korrektheit des Kilometerstandes. Einmal handelseinig geworden, gilt es immer, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, den Käufer und Verkäufer unterschreiben; beide Seiten bekommen ein Exemplar. Auf der sicheren Seite sind Autofahrer mit dem Vordruck des ACV. Auf seiner Webseite bietet der Automobilclub einen Muster-Kaufvertrag zum Ausdrucken an.
Der Verkäufer sollte den Käufer auf jeden Fall über etwaige Mängel am Auto informieren, insbesondere Unfallschäden dürfen nicht verschwiegen werden. Im Vertrag muss die Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein. Damit haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist.
Im Vertragsvordruck des ACV ist auch ein Passus enthalten, bei dem sich der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug kurzfristig auf seinen Namen anzumelden oder stillzulegen. Das ist wichtig, weil der bisherige Halter sonst weiter Versicherung und Steuer zahlt und für Bußgelder haftet. Wer das Risiko gänzlich vermeiden will, sollte das Auto abgemeldet verkaufen. Allerdings kann dann eine Probefahrt nur mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Händlernummer stattfinden. Grundsätzlich gilt beim Gebrauchtwagenkauf die „Zug-um-Zug-Regel“. Das heißt, Schlüssel und Papiere werden erst ausgehändigt, wenn alles bezahlt ist. Barzahlung ist üblich, akzeptieren Sie keine Schuldscheine, Teilzahlungen oder Kreditkarten.
Checkliste Gebrauchtwagenverkauf
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Sattelfest im Winter
Sitzheizung, Lichtautomatik und Winterreifen machen nicht nur Autofahrern das Leben in der kalten Jahreszeit angenehmer. Auch wer auf dem Fahrrad den kalten Temperaturen trotzt, kann sich seine Wege mit einigen Hilfsmitteln vergnüglicher gestalten.
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