Met Hätz und klarem Kopp

Met Hätz und klarem Kopp

VERKEHRSPOLITIK

Das fröhliche Karnevalfeiern ist im Rheinland fester Bestandteil der Identität und verbindet Menschen aller Generationen. Der ACV fühlt sich eng mit den Traditionen seiner Heimat verbunden, deshalb begleitet der Club die Jecken nun sicher durch die fünfte Jahreszeit, als neuer Partner des Festkomitees Kölner Karneval. Weil die Kooperation über reines Sponsoring hinausgeht, packen ACV und Festkomitee mit verschiedenen Aktionen wichtige Themen rund um Mobilität und Karneval an.

VERKEHRSFIBEL „OP KÖLSCH“
Zum Beispiel beim Engagement für die Verkehrssicherheit von Kindern: So wurde seit Sessionsbeginn die ACV Verkehrsfibel vom Kölner Kinderdreigestirn verteilt. Die Broschüre vermittelt Grundschulkindern spielerisch wichtige Verkehrsregeln und gibt Eltern Tipps, wie sie die Verkehrskompetenz ihrer Kinder fördern.

Die Kinder der Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus freuten sich über die ACV Verkehrsfibel, die das Kölner Kinderdreigestirn bei seinem Besuch im Gepäck hatte.

Das Kinderdreigestirn überreichte die Verkehrsfibel im Rahmen seiner Auftritte an über 40 Kölner Grundschulen. Zum Einsatz kam dabei die kölsche Sonderedition mit dem Titel „Däm kleine Pavo sing Schullwäch-Aventöörche“, die in kölscher Mundart verfasst ist. ACV Geschäftsführer Holger Küster hob den besonderen Wert dieser Aktion hervor: „Unsere Verkehrsfibel verbindet auf einzigartige Weise Verkehrssicherheit mit der kölschen Sprache und Tradition – ein echter Mehrwert für die Kinder unserer Stadt.“ Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn ergänzte: „So sorgen wir dafür, dass unser Nachwuchs sicher durch den Straßenverkehr kommt und dabei ein Stück kölsches Lebensgefühl mitnimmt.“ 


ACV Verkehrsfibel-Verteilaktion durch das Kölner Kinderdreigestirn - hier im Video

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Der ACV stellt das Lernheft online zur Verfügung. Neben der deutschen Version ist das Heft dort auch in mehreren Fremdsprachen sowie auf Kölsch verfügbar.

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ACV Geschäftsführer Holger Küster und Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, freuen sich über die neue Kooperation.

AUSGIEBIG FEIERN, NÜCHTERN FAHREN
Darüber hinaus setzen sich ACV und Festkomitee unter dem Motto „Fiere met Hätz, ävver fahre met klarem Kopp“ dafür ein, nach dem Alkoholkonsum auf Auto, Fahrrad oder E-Scooter zu verzichten. ACV Geschäftsführer Holger Küster betonte: „Gerade E-Scooter werden während der Session häufig alkoholisiert genutzt – dabei gelten hier dieselben Promillegrenzen wie im Auto.“

Herzstück der Zusammenarbeit an den jecken Tagen war eine Alkoholtest-Aktion, die Feiernden ermöglichte, ihren Promillewert an Karneval zu überprüfen. So konnten Karnevalisten an Weiberfastnacht ihren aktuellen Promillewert durch Teams des ACV ermitteln lassen. Denn: Selbsteinschätzung und Realität liegen oft weit auseinander. „Ohne erhobenen Zeigefinger, aber mit klarer Botschaft wollen wir die Menschen sensibilisieren: Feiern mit Herz, aber sicher nach Hause kommen!“, sagte ACV Geschäftsführer Holger Küster.

Eindrücke der Alkoholtestaktion hier im Video

Außerdem unterstützte der ACV das Festkomitee mit Alkoholtests dabei, das wie jedes Jahr geltende Alkoholverbot für die Fahrer der Traktoren im Rosenmontagszug einzuhalten. „Alkohol am Steuer ist ein klares No-Go – ob im Karneval oder außerhalb. Für unsere Traktorfahrer im Zoch ist das eine klare Sache, denn Sicherheit geht immer vor“, unterstrich Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn die Bedeutung dieser Maßnahme. „Mit der Aktion wollen wir auch andere daran erinnern, das eigene Fahrzeug im Zweifel lieber stehen zu lassen."

Neue Empfehlungen zu Cannabis im Straßenverkehr

Beim 63. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar haben Verkehrsrechts-Experten die Forderungen des ACV nach verstärkter Aufklärung, null Toleranz bei Mischkonsum und Schnelltests für die Polizei aufgegriffen. Der Club sieht in den Empfehlungen des Arbeitskreises „Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr“ als Bestätigung seiner Position.

Beim Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar kommen jährlich Verkehrsrechts-Experten zusammen; Ansgar Staudinger, hier bei seiner Eröffnungsrede, wurde als Präsident des VGT wiedergewählt.

Ein zentraler Punkt der Diskussion war der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Der Arbeitskreis empfiehlt eine klare Nulltoleranzregelung im Straßenverkehrsgesetz – eine Forderung, die der ACV ausdrücklich unterstützt. Aktuell gelten in Deutschland für THC ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum und bis zu 0,5 Promille Alkohol. Studien zeigen jedoch, dass bereits geringe Mengen Alkohol die Wirkung von THC verstärken und das Unfallrisiko deutlich erhöhen.

Lediglich

23.15%

der Autofahrer kennen die geltenden Grenzwerte.


UNSICHERHEIT IN DER BEVÖLKERUNG
Eine vom ACV in Auftrag gegebene Civey-Umfrage verdeutlicht den hohen Aufklärungsbedarf: 33 Prozent der Befragten wissen nicht, welche Vorschriften für den Mischkonsum gelten. 37,4 Prozent gehen irrtümlich davon aus, dass Mischkonsum grundsätzlich verboten ist, während nur 23,1 Prozent die geltenden Grenzwerte korrekt angeben. Aus der Umfrage geht zudem hervor, dass es über 80 Prozent der Befragten ablehnen, bei einer Person mitzufahren, die zuvor Cannabis konsumiert hat. Auffällig ist jedoch die Risikobereitschaft junger Menschen (18-29 Jahre): Fast 30 Prozent würden in ein Fahrzeug steigen, dessen Fahrer Cannabis konsumiert hat.

„Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht."

Holger Küster ACV Geschäftsführer

AUFKLÄRUNG ALS SCHLÜSSEL
Der ACV fordert daher verstärkte Informationskampagnen über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr. ACV Geschäftsführer Holger Küster betont: „Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht. Diese Botschaft muss klarer vermittelt werden.“ Die Umfrage bestätigt diesen Bedarf: Fast 70 Prozent der Befragten bewerten die bisherigen Aufklärungsmaßnahmen als unzureichend.

PRÄZISERE SCHNELLTESTS NOTWENDIG
Neben Aufklärung bleibt auch die Messbarkeit von THC bei Verkehrskontrollen ein Problem. Derzeit gibt es keine präzisen Schnelltests, die der Polizei eine zuverlässige Kontrolle ermöglichen. Der Arbeitskreis fordert daher, dass der Gesetzgeber die Entwicklung neuer Testverfahren forciert, um eine sichere Nachweisführung zu gewährleisten. Holger Küster: „Diese technischen Möglichkeiten müssen dringend und flächendeckend verfügbar gemacht werden, sonst leidet die Verkehrssicherheit.“

Fakten zur Verkehrswende

Deutschland bleibt Autoland, doch die Verkehrswende ist in vollem Gange. Mit seiner neuen interaktiven Digitalbroschüre schafft der ACV Orientierung in diesem oft komplexen Themenfeld. Das Verkehrswende-Paper ist hier kostenlos verfügbar.


78%

aller Haushalte in Deutschland besaßen 2022 mindestens ein Auto. Zehn Jahre zuvor war die Zahl etwa gleich hoch (77,4 %), allerdings hat sich der Anteil der Haushalte mit zwei (28 %) oder drei Autos (6,2 %) vergrößert.  


360

Euro jährlich kostet Bewohnerparken in Bonn. Mehrere Städte haben nach einer Gesetzesänderung ihre Gebühren erhöht, wie auch Münster (260 Euro/Jahr) oder Lüneburg (120 Euro/Jahr). Kein Vergleich zu anderen europäischen Städten wie Amsterdam (bis zu 654 Euro/Jahr) oder Stockholm (bis zu 1.673 Euro/Jahr). 

Einerseits 100
Terrawattstunden im Jahr wären nötig, wenn rund 45 Millionen Pkw auf deutschen Straßen weitgehend elektrisch fahren würden. (Quelle: BMUV)

Andererseits 255
Terrawattstunden wurden 2024 aus erneuerbaren Energien erzeugt, was 59 % der deutschen Stromerzeugung entspricht, im Jahr zuvor waren es 56 %. (Quelle: Bundesnetzagentur)


52
Lkw kann ein einzelner, extra langer 740-Meter-Güterzug mit rund 35 Waggons ersetzen, so die Allianz pro Schiene. Der durchschnittliche Güterzug fährt auf dem deutschen Schienennetz mit 25 bis 30 Güterwaggons.

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