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Kindersicherheit im Auto klingt im Jahr 2025 nach Routine: Es gibt crashgetestete Kindersitze, sichere Isofix-Befestigungen und die Pflicht zum Anschnallen stellt höchstens der motzige Vierjährige in Frage, aber nicht seine Eltern. Schaut man jedoch genauer hin, ist es nicht ganz so einfach.
Unterschätzt wird offenbar, wie viel beim Befestigen des Kindersitzes und Anschnallen des Kindes schiefgehen kann. Das betrifft insbesondere kurze Fahrten, spontane Fahrgemeinschaften und Gelegenheitsfahrer wie Großeltern. So wurden in einer Feldstudie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) rund die Hälfte der Kindersitze falsch verwendet, etwa mit falscher Gurtführung oder zu lockerem Sitz. Insbesondere kleine Kinder wurden dabei überdurchschnittlich oft fehlerhaft gesichert.
40%
der 2024 im Straßenverkehr getöteten Kinder kamen in einem Pkw ums Leben.

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UNTERSCHIEDLICHE SITZTYPEN
Für Babys gilt: rückwärtsfahren, so lange wie möglich. Die UDV empfiehlt bis mindestens 18 Monate, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht von 18 Kilo, was sogar einem Alter von etwa vier Jahren entspricht. Der Grund: Bei den besonders gefährlichen Frontkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten, bei denen der Kopf mit Wucht nach vorne geschleudert wird, ist das Kind in einem rückwärts gerichteten Sitz besser geschützt. Immer mehr Hersteller bieten die Reboarder daher bis zum vierten Lebensjahr an.
Ältere Kids wechseln auf eine Sitzerhöhung, möglichst mit seitlichen „Hörnchen“, die den Gurt richtig führen: über die Beine und nicht über die empfindliche Bauchpartie. Eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne ist komfortabler und bietet auch einen gewissen Seitenaufprallschutz. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen Kinder, die kleiner als 150 Zentimeter sind, einen Kindersitz nutzen (§21 StVO).
MITNEHMEN? NUR MIT SITZ
Problematisch kann das bei spontanen Mitnahmen werden. Kissen oder selbst gebastelte Sitzerhöhungen sind keine Alternative, da sie bei einem Aufprall verrutschen können, sodass das Kind unter den Sicherheitsgurt gleitet und sich verletzt. Was viele nicht wissen: Wer ein fremdes Kind mitnimmt, übernimmt automatisch die Aufsichtspflicht, samt rechtlicher und versicherungsrelevanter Verantwortung. Kommt es zu einem Unfall und das Kind war nicht vorschriftsgemäß gesichert, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress fordern.
Mehr zur Sicherheit von Kindern im Auto lesen Sie in unserem Ratgeber.
