Meldungen

Rund 14 Millionen Nutzer hat das bundesweit gültige Abo für den Nahverkehr.

Deutschlandticket etabliert und wirksam

Das Deutschlandticket hat sich als fester Bestandteil des Nahverkehrs etabliert: Rund ein Fünftel der Bevölkerung ab 16 Jahren, insgesamt rund 14 Millionen Menschen, nutzt das bundesweit gültige Abo, wie aus einem Zwischenbericht des Bundesverkehrsministeriums hervorgeht. Besonders stark ist die Verbreitung in Metropolen. 

In Bezug auf das Verkehrsaufkommen bescheinigt die Studie dem Ticket eine spürbare Wirkung. Demnach verlagern sich jährlich rund 900 Millionen Wege vom Auto auf Bus und Bahn. Hinzu kommen kleinere Verschiebungen vom Fahrrad und Fußverkehr. Die größten CO₂-Einsparungen entstünden durch ersetzte Pkw-Fahrten, insgesamt entspricht der Umwelteffekt einer Reduktion der Emissionen des privaten Autoverkehrs um etwa 3 Prozent. Zudem verbessere das Deutschlandticket vor allem für Menschen mit geringerem Einkommen die Mobilität und erleichtere gesellschaftliche Teilhabe.

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... Radfahrer kamen 2024 EU-weit ums Leben. Laut Analyse des Europäischen Verkehrssicherheitsrats (ETSC) sank die Zahl seit 2014 pro Jahr um 0,5 Prozent. Um das EU-Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren, speziell für Radler zu erreichen, wäre ein jährlicher Rückgang von rund 6,5 Prozent nötig.

 In Deutschland zeigt sich sogar ein gegenläufiger Trend: Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) stieg die Zahl der getöteten Radfahrer im Zeitraum 2014 bis 2024 von 396 auf 441.

BYD verdrängt VW von der Spitze

Erstmals steht mit BYD ein chinesischer Hersteller an der Spitze des weltweiten Innovationsrankings der Autoindustrie. Im „Automotive Innovations Report 2026“ des Center of Automotive Management (CAM) kommt der Konzern auf 157 Indexpunkte und verdrängt Vorjahressieger Volkswagen (143 Punkte). Auf Rang drei folgt Mercedes-Benz mit 134 Punkten. In der Wertung für die Volumenmarken liegt BYD vor Renault und Toyota, bei den Premiummarken behauptet Mercedes Platz eins. 

Als Beleg für die Stärke von BYD nennt die Studie unter anderem zahlreiche Weltneuheiten, Fortschritte bei Assistenzsystemen sowie hohe Ladeleistungen. Volkswagen punktet demnach vor allem mit den Töchtern Audi und Porsche, weniger mit der Kernmarke, Mercedes-Benz mit dem neuen Elektromodell CLA. Bei den Volumenmarken hebt die Untersuchung auch Renaults neue Elektromodelle hervor. Insgesamt sieht das CAM eine deutliche Verschiebung der Innovationskraft zugunsten chinesischer Autobauer.

Das Topmodell Z9GT der BYD-Luxusmarke Denza lädt mit bis zu 1.500 kW. 


Top Ten der beliebtesten Autos bei Privatkunden

Deutschland, Januar-April 2026, errechnete private Neuzulassungen in absoluten Zahlen

Quelle: KBA, Berechnung auf Basis des gewerblichen Halteranteils

Deutschland gegen den Trend

Die Nachfrage nach elektrischen Mietwagen wächst weltweit. In Deutschland ist sie zuletzt jedoch zurückgegangen, wie eine Analyse des Portals billigermietwagen.de ergibt. Demnach legte der Anteil von E-Autos an allen Mietwagenbuchungen binnen Jahresfrist weltweit um 19,2 Prozent zu und erreichte 2,2 Prozent. In Deutschland sank er hingegen um 14,6 Prozent, obwohl E-Mietwagen hierzulande im Schnitt günstiger sind als vergleichbare Verbrenner. 

Auf dem deutschen Markt entfielen zuletzt 3,6 Prozent aller Buchungen auf Elektroautos. Damit liegt Deutschland über Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien, Österreich, Italien und Spanien. Auf deutlich höhere Anteile kommen Norwegen, Schweden, Belgien und Frankreich. 

Im weltweiten Durchschnitt sind Elektro-Mietwagen 21,5 Prozent teurer als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Jedoch: In zwei Dritteln der 13 untersuchten Länder liegen die Preise für E-Autos unter denen der klassischen Antriebe. In Deutschland beträgt der Preisvorteil laut Analyse 14,9 Prozent. Einen noch größeren Abstand zugunsten der Elektroautos gibt es nur in den USA.

Fahrradträger mit Einparkhilfe

Auf Parkpiepser im Auto ist mit montiertem Fahrradträger eigentlich kein Verlass mehr. Thule hat nun eine Lösung, die die verlängerte Heckkontur berücksichtigt. Der Heckträger Epos verfügt in der Version „ParkSecure“ über im Trägergehäuse montierte Ultraschallsensoren. Diese erfassen beim Rangieren den Bereich hinter dem Fahrzeug inklusive des durch Träger und Fahrräder verlängerten Hecks. Die vier Sensoren kommunizieren drahtlos mit einer kompakten Anzeigeeinheit im Innenraum, die den Fahrer optisch und akustisch über den Abstand zu Hindernissen informiert. Die „ParkSecure"-Version ist ab 1.500 Euro erhältlich, was einem Aufpreis von etwa 370 Euro gegenüber der Standardausführung entspricht.

Vier Ultraschallsensoren sorgen für sicheres Ein- und Ausparken.

 Straßenschäden: Haftung nicht bei jeder Unebenheit

Städte und Gemeinden haften nicht automatisch für alle Unfälle, die durch Straßenschäden verursacht werden. Das Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 181/25) hat entschieden, dass eine Verkehrssicherungspflicht der Kommune in der Regel erst bei erheblichen Schäden besteht. Nach der Rechtsprechung liegt eine solche Erheblichkeit meist erst ab einer Tiefe von rund 15 Zentimetern vor. Die Klage eines Motorradfahrers, der nach einem Sturz über einen beschädigten Gullydeckel Schadenersatz verlangte, blieb deshalb erfolglos.


Pierre Torster, Rechtsanwalt des ACV Partners KLUGO: 

„Das Urteil verdeutlicht, dass die kommunale Verkehrssicherungspflicht Grenzen hat. Städte und Gemeinden müssen ihre Straßen regelmäßig kontrollieren und erhebliche Gefahrenquellen beseitigen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, jede kleine Unebenheit zu beheben und vollkommen mängelfreie Straßen bereitzustellen.

 Entscheidend ist, ob es sich um eine erhebliche und erkennbare Gefahrenstelle handelt. Laut Gericht besteht eine Verkehrssicherungspflicht regelmäßig erst bei Schlaglöchern mit mindestens 15 Zentimetern Tiefe – im konkreten Fall war das Loch am Gullydeckel 20 Zentimeter lang, aber nur 10 Zentimeter tief. Gerade Motorradfahrer sind besonders gefährdet und sollten ihre Geschwindigkeit und Fahrweise besonders an sichtbare Straßenschäden anpassen. 

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Bei kleinen Unebenheiten, Rissen im Asphalt oder beschädigten Gullyrändern besteht in der Regel keine Haftung der Stadt. Wer nach einem Unfall Schadenersatz geltend machen möchte, sollte den Unfallort möglichst zeitnah durch Fotos und Zeugen dokumentieren.“