Meldungen

Ältere Menschen verursachen laut Statistik zwar seltener Unfälle, wenn, dann sind sie aber eher schuld.

Unfallursachen nach Alter unterschiedlich

Unfallursachen nach Alter unterschiedlich

Der Grund für Verkehrsunfälle unterscheidet sich zwischen den Generationen deutlich, wie sich aus Daten des Statistischen Bundesamts ergibt: Junge Autofahrer sind eher zu schnell unterwegs, ältere übersehen öfter andere Verkehrsteilnehmer. 

Aus den Daten für das Jahr 2024 ergibt sich, dass bei Autofahrern ab 65 falsches Verhalten beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie Ein- und Anfahren mit 22 Prozent die am häufigsten erfassten Fehler waren, gefolgt vom Missachten der Vorfahrt anderer Fahrzeuge (21 Prozent). Bei den 18- bis 24-Jährigen dominierten dagegen nicht angepasste Geschwindigkeit (20 Prozent) und mangelnder Abstand (19 Prozent) als Unfallursachen. In der Altersgruppe 25 bis 64 Jahre war ebenfalls fehlerhaftes Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren am häufigsten (21 Prozent) als Unfallursache festzustellen. 

Gemessen am Anteil an der Bevölkerung waren die Über-65-Jährigen mit 16 Prozent vergleichsweise selten in Pkw-Unfälle mit Personenschaden verwickelt, während die 18- bis 24-Jährigen mit 15 Prozent stärker vertreten waren, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Waren ältere Menschen in einen Unfall verwickelt, wurden sie in 68 Prozent der Fälle als Hauptverursachende eingestuft. Bei den 18- bis 24-Jährigen lag dieser Anteil bei 66 Prozent, bei den 25- bis 64-Jährigen mit 52 Prozent deutlich niedriger.

13140 
... Kilometer sind die Deutschen 2025 durchschnittlich mit ihrem Pkw gefahren. Das zweite Jahr in Folge ist die Jahresfahrleistung damit wieder gestiegen, nachdem sie seit den Corona-Jahren zurückgegangen war, so die Ergebnisse des DAT-Reports. Die größte Steigerung gab es beim Weg zur Arbeit.


Zahl der Inlandsflüge nach Corona weiterhin halbiert

Veränderung der Anzahl der geplanten Inlandsflüge nach Ländern, 2025 gegenüber 2019 in Prozent

Quelle: OAG/Statista

Mehr Verkehrstote 2025

Im vergangenen Jahr sind wieder mehr Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts (Destatis) starben 2.814 Menschen bei Verkehrsunfällen und damit 44 mehr als im Jahr 2024. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden stieg um 1 Prozent auf gut 293.000. Bei fast allen Verkehrsarten gab es mehr Todesopfer als im Vorjahr, wie die Statistiker bisher für Januar bis November berechnet haben: Bei Auto- und Fahrradnutzern stieg die Zahl der tödlich Verunglückten jeweils um 4 Prozent, bei E-Scooter-Nutzern um 25 Prozent, bei Fußgängern um 1 Prozent. Rückläufig war die Zahl der Todesopfer auf Motorrädern und Rollern (minus 8 Prozent). Die Gesamtzahl der Verletzten blieb mit rund 366.000 nahezu stabil. Insgesamt registrierte die Polizei 2025 gut 2,5 Millionen Unfälle und damit in etwa so viele wie im Vorjahr (minus 0,2 Prozent).

Ein Führerschein kann heute mehrere tausend Euro kosten, die Preise sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Fahrschulen in Not

Viele Fahrschulen in Deutschland leiden unter ausbleibenden Anmeldungen, da Fahrschüler womöglich auf sinkende Führerscheinkosten warten. Laut einer Umfrage melden 84 Prozent der Betriebe rückläufige Zahlen, im Schnitt sanken die Anmeldungen um 54 Prozent. 94 Prozent berichten von Umsatzeinbußen, 42 Prozent von Liquiditätsproblemen. 

Hintergrund: Im Oktober war eine Debatte um günstigere Führerscheine aufgekommen; in einem Eckpunktepapier der Regierung wurde unter anderem eine Abkehr vom Präsenz-Theorieunterricht zugunsten digitaler Lernformate thematisiert (die ACV Standpunkte dazu siehe hier). Bislang handelt es sich lediglich um Pläne; wann, wie und in welcher Höhe die Kosten sinken könnten, ist noch unklar. Das Ministerium hatte im Dezember 2025 daher öffentlich davor gewarnt, auf sinkende Preise zu warten.


Fast alle Autobesitzer zahlen mehr

Kfz-Versicherungen werden seit Jahren teurer, und die jüngste Beitragsrunde brachte für über 80 Prozent der Versicherungsnehmer eine Prämienerhöhung. Eine Umfrage des Vergleichsportals Verivox hat Ende Januar ergeben, dass 60,3 Prozent der Befragten mehr zahlen als im Vorjahr. Weitere 22,3 Prozent blieben zwar auf gleichem Beitragsniveau, profitierten aber trotz Schadenfreiheit auch nicht von einer besseren Schadenfreiheitsklasse– das entspricht faktisch einer Preiserhöhung. Nur 10,7 Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Versicherungsbeitrag günstiger geworden ist. Gründe für die Preissteigerung sind laut Verivox steigende Kosten für Ersatzteile und Reparaturen. 78,2 Prozent der Umfrage-Teilnehmer antworteten, dass sie die höheren Beiträge akzeptieren, ohne die Versicherung zu wechseln oder ihren Vertrag anzupassen.

Quelle: Verivox Umfrage, 1.026 Teilnehmer

 Rechtsfahrgebot gilt auch auf zwei Rädern

Nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer müssen möglichst weit rechts fahren. Das gilt auch auf Fahrradschutzstreifen – sonst droht bei einem Unfall eine Mitschuld, wie aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervorgeht (Az.: 9 O 146/24).


Pierre Torster, Rechtsanwalt des ACV Partners KLUGO: 

„In dem verhandelten Fall war es in einem Kreisverkehr zu einem Stau gekommen, weswegen ein Autofahrer mit einem kleinen Teil des Hecks auf dem Fahrradschutzstreifen zum Stehen kam. Ein Radfahrer kollidierte kurz darauf mit dem Fahrzeug. Das Gericht sah die Hauptschuld von 65 Prozent beim Autofahrer, wies dem Zweiradfahrer aber eine Teilverantwortung zu. Hätte dieser sich an das Rechtsfahrgebot gehalten, wäre er sicher an dem Auto vorbeigekommen.

Ein Fahrradschutzstreifen ist durch eine gestrichelte Linie vom Rest der Fahrbahn abgetrennt. Anders als ein durch eine durchgehende Linie markierter Radfahrstreifen darf er von Autos überfahren werden. Das Halten ist hingegen verboten.


Ähnliche Entscheidungen wurden in weiteren Urteilen getroffen, die die Bedeutung des Rechtsfahrgebots für Radfahrer unterstreichen:

Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 25. Oktober 2012 (Az.: I-9 U 32/12), dass einem Radfahrer eine Mitschuld zugesprochen werden kann, wenn er nicht so weit rechts wie möglich fährt. Das Gericht betonte, dass das Rechtsfahrgebot auch auf Radwegen gilt, um Unfälle zu vermeiden. 

Auch der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 3. Juni 2008 (Az.: VI ZR 223/07) klar, dass Radfahrer auf einem Schutzstreifen das Rechtsfahrgebot beachten müssen. Eine Missachtung kann zu einer Mithaftung führen, wenn es zu einem Unfall kommt.

Das Landgericht Berlin entschied am 15. Januar 2015 (Az.: 42 O 211/13), dass ein Radfahrer mithaftend ist, wenn er in einem Bereich fährt, der für Radfahrer nicht vorgesehen ist und dabei mit einem Auto kollidiert. Das Gericht wies darauf hin, dass Radfahrer verpflichtet sind, die Verkehrsregeln genauso zu beachten wie andere Verkehrsteilnehmer.

Diese Urteile verdeutlichen, dass das Rechtsfahrgebot auch für Radfahrer von zentraler Bedeutung ist und dessen Missachtung zu einer Mithaftung bei Unfällen führen kann."