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Aktuell kann man den BMW iX5 Hydrogen nicht kaufen, die Serienversion wurde jetzt für 2028 angekündigt.

BMW: Wasserstoffantrieb ab 2028 in Serie

BMW: Wasserstoffantrieb ab 2028 in Serie

BMW hält weiter an einer Wasserstoffstrategie fest. Wie der bayerische Autobauer mitteilt, laufen aktuell im Werk Steyr Vorbereitungen für die Serienfertigung einer neuen, dritten Brennstoffzellen-Generation, die ab 2028 im ersten Brennstoffzellen-Serienfahrzeug der Marke eingesetzt werden soll.Parallel entstehen in München und Steyr Prototypen.

Die aktuelle Pilotflotte des iX5 Hydrogen nutzt die bislang zweite Generation des gemeinsam mit Toyota entwickelten Systems. Die neue, ebenfalls mit Toyota entwickelte Brennstoffzellen-Generation soll kompakter, effizienter und leistungsstärker ausfallen und rund ein Viertel weniger Bauraum beanspruchen. 

BMW bereitet derzeit eine neue Brennstoffzellen-Generation auf ihren Serienstart im Jahr 2028 vor.

Bislang scheiterten alle Versuche von Autoherstellern, die Brennstoffzelle als Energielieferant im Auto für den Massenmarkt zu etablieren an den hohen Kosten der Technik und der mangelnden Verfügbarkeit von Wasserstoff. Zuletzt hatte sich der Stellantis-Konzern von der Weiterentwicklung der Brennstoffzelle für seine Nutzfahrzeugflotte verabschiedet. Hyundai präsentierte aber mit dem neuen Nexo gerade die dritte Generation seiner Wasserstoff-Serienfahrzeuge, außerdem ist der Toyota Mirai mit Brennstoffzelle erhältlich.

11.5 Milliarden

... Fahrgäste waren laut Statistischem Bundesamt 2024 im deutschen Liniennahverkehr unterwegs; ein Rückgang von rund 2 Prozent bei Bus- und Bahnfahrten im öffentlichen Nahverkehr verglichen mit 2019. Die Beförderungsleistung, also die von Fahrgästen zurückgelegten Kilometer, ist hingegen um 7 Prozent gestiegen.

Wegen der Wärme direkt am Körper wird eine Jacke überflüssig, sodass der Gurt enger am Körper liegt und besser schützen kann.

Beheizter Sicherheitsgurt

Heizdrähte im Anschnallgurt können Sitz- und Luftheizung im Auto ergänzen. Autozulieferer ZF Lifetec hat nun die zweite Generation der serienreifen Technik vorgestellt. Ein eigens entwickelter Algorithmus passt die Heizleistung an Hauttemperatur, Innenraumklima und Sonneneinstrahlung an. 

Der Heizgurt ist vor allem für E-Autos gedacht. Die körpernahe Hitzequelle soll die energieintensive Luftheizung entlasten und so in der kalten Jahreszeit für bis zu 6 Prozent mehr Reichweite sorgen. Innerhalb von 2 Minuten sollen die Gurte von minus 5 auf plus 40 Grad erwärmt werden.

Die Dicke des Bandes von rund 1,3 Millimetern unterscheidet sich nur minimal von der eines unbeheizten Gurts, Tragekomfort und Bedienung sind identisch. Kompromisse bei der Sicherheit gibt es laut Hersteller nicht.


Viel Fortschritt, wenig Effekt

Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von Neuwagen in Deutschland 2009-2024 auf 100 km

Quelle: KBA/Statista

Trotz technischer Verbesserungen ist der Kraftstoffverbrauch von Benzinern und Dieseln in den vergangenen zwei Jahrzehnten nur leicht gesunken. Zwar haben sich die Verbrauchswerte abwärts bewegt, jedoch wurden die Fortschritte teils durch Gewichts- und Leistungszuwächse ausgeglichen. Auch der zunehmende SUV-Trend und das gleichzeitige Verschwinden von Klein- und Kleinstwagen spielen eine Rolle. Der Verbrauchssprung seit 2018 erklärt sich zum Teil durch die Änderung des Messverfahrens hin zum realistischeren WLTP-Standard.


Strom per Ständer

Kabelloses Laden kennt man bisher vor allem von Handy und Elektrozahnbürste. Das niederländische Unternehmen Tiler hat nun ein System für E-Bikes vorgestellt. Der Strom fließt dabei über eine Ladematte am Boden und einen Ständer mit eingebauter induktiver Ladetechnik in den Akku. Das Laden startet automatisch, ein typischer 500-Wh-Akku soll in rund 3,5 Stunden voll sein. Laut Hersteller funktioniert das System mit 75 Prozent aller aktuellen E-Bike-Antriebe. Privatkunden sollen die Technik für 250 Euro ab Sommer ordern können.

Über die Ladematte am Boden und einen Ständer fließt der Strom ins E-Bike.

 Dashcam: erlaubt, aber nicht grenzenlos

Der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 233/17) hat klargestellt: Dashcams dürfen in Deutschland eingesetzt werden, aber nur unter engen Voraussetzungen. Dauerhafte Videoaufzeichnungen des Straßenverkehrs sind unzulässig, weil sie gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verstoßen. Erlaubt sind dagegen kurze, anlassbezogene Aufnahmen, etwa bei einem Unfall.

Pierre Torster, Rechtsanwalt des ACV Partners KLUGO: „Viele Autofahrer glauben, sie könnten einfach dauerhaft mitfilmen – das ist ein Irrtum. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt ausdrücklich klar, dass die permanente, anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens datenschutzrechtlich unzulässig ist, da sie regelmäßig gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Nur bei einem berechtigten Interesse – etwa zur Beweissicherung nach einem Unfall – und unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung kann eine kurzzeitige Speicherung zulässig sein. Dashcams sollten daher so eingestellt sein, dass sie laufend aufzeichnen, aber die Daten automatisch überschreiben und nur im Ereignisfall (z.B. durch einen Erschütterungssensor) dauerhaft speichern.

Dashcams sind unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zulässig und können im Einzelfall als Beweismittel in Zivilprozessen verwertbar sein. Entscheidend ist jedoch stets die konkrete Ausgestaltung und Nutzung der Geräte sowie die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Zudem ist die Veröffentlichung oder Weitergabe von Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich unzulässig, sofern nicht sämtliche abgebildeten Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden oder eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.“