Meldungen

Bei einem längeren Trip kommt einiges an Zuladung zusammen, wie hier beim Hobby-Kastenwagen auf Fiat-Ducato-Basis.

Neue Gewichtsgrenze für Wohnmobile

Die EU hat sich auf eine Änderung der Führerscheinrichtlinie geeinigt, die es Inhabern eines B-Führerscheins künftig erlaubt, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Damit wird ein langjähriges Anliegen der Caravaning-Branche umgesetzt. Voraussetzung für das höhere Gewicht ist ein spezielles Training oder eine Prüfung, deren konkrete Ausgestaltung den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen ist. In Deutschland wird ein Verfahren ähnlich dem bereits bestehenden B96-Zusatzführerschein für Gespanne erwartet. 

Eine Ausnahme gilt für Reisemobile mit alternativem Antrieb: Fahrzeuge mit Elektro-, Plug-in-Hybrid-, Wasserstoff oder Erdgasantrieb dürfen ohne zusätzliche Qualifikation bis 4,25 Tonnen bewegt werden – allerdings nur von Personen, die ihre Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzen. Die Neuregelung soll das Nutzungsprofil moderner Wohnmobile berücksichtigen, deren Gewicht es durch zusätzliche Sicherheits-und Komfortausstattung immer schwerer macht, die bisherige 3,5-Tonnen-Grenze einzuhalten. Der Bestandsschutz für Inhaber alter Führerscheine der Klasse 3, die Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen, bleibt bestehen. Die neue Richtlinie muss zunächst im EU-Amtsblatt veröffentlicht und anschließend innerhalb von vier Jahren in nationales Recht überführt werden. 

Über zu ihren Bedürfnissen passende Wohnmobile und zum Campen passendes Zubehör können sich Camper auf dem kommenden Caravan Salon informieren. Die Weltleitmesse für mobiles Reisen findet vom 29. August bis 7. September 2025 in den Hallen der Messe Düsseldorf statt und heißt mehr als 700 Aussteller willkommen. 

130 km/h

… darf man in den Niederlanden auf Autobahnen wieder fahren – auf drei insgesamt 117 Kilometer langen Teilstrecken der A6, A7 und dem Abschlussdeich zwischen Noord-Holland und Friesland sowie künftig einem Abschnitt der A37. Die Erhöhung gilt, wenn entsprechende Schilder montiert sind. Vor fünf Jahren wurde angesichts hoher Luftbelastung ein Tempolimit von 100 km/h tagsüber eingeführt.

Wer bei der Mietwagen-Buchung sparen will, kümmert sich am besten im Voraus darum.

Mietwagen-Buchung: Freitag oder Samstag sind teurer

Sonntag und Dienstag sind die besten Tage für die Buchung eines Mietwagens für den Urlaub. Wie das Bewertungsportal „Holiday Check“ jetzt ermittelt hat, liegen die Preise an diesen Tagen um bis zu 10 Prozent unter dem Wochen-Höchstpreis. Dieser fällt in der Regel an Freitagen und Samstagen an. 

Wer bei der Mietwagen-Buchung sparen will, kann aber auch noch an anderen Schrauben drehen. Wer beispielsweise mindestens drei Monate im Voraus reserviert, zahlt weniger als Kurzentschlossene. Wer Extras wie einen Kindersitz oder Dachgepäckträger benötigt, sollte diese möglichst direkt online mitbuchen. Das ist meist günstiger als später vor Ort. Selten zu empfehlen ist eine im Voraus bezahlte Tankfüllung; die Vermieter genehmigen sich bei der Berechnung einen kräftigen Aufschlag auf den regulären Tankstellenpreis.


Pkw-Bestand nähert sich 50-Millionen-Marke

Anzahl zugelassener Pkw in Deutschland 1960 bis 2025 (in 1.000, zum 1.1.)

Quelle: KBA/Statista

Siegeszug des Privat-Pkw

Das Bremer Laternenparker-Urteil aus den 1960ern legalisierte das dauerhafte Abstellen privater Pkw im öffentlichen Raum und trug entscheidend zur automobilen Expansion in Städten bei. Bis dahin galt die Reichsgaragenordnung von 1939: Wer ein Auto anmelden wollte, brauchte einen privaten Stellplatz. Das Bundesverwaltungsgericht gab 1966 einem Bremer Kaufmann Recht: Straßenrandparken sei „gemeinverträglich“ und zulässig.

Seitdem gilt: Parken ist überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Kommunen müssen Einschränkungen begründen, das stärkt die Rechte der sogenannten Laternenparker. Andere Länder regeln das Parken deutlich strenger: In Tokio, Singapur oder Hongkong ist ein Stellplatz Voraussetzung für die Zulassung eines Autos, die Schweiz oder die Niederlande setzen auf restriktive Regeln und hohe Parkgebühren. Deutsche Städte versuchen ebenfalls zunehmend gegenzusteuern, etwa durch höhere Anwohnerparkgebühren.

Rabatte für Motorräder mit Tageszulassung

Im ersten Quartal 2025 kamen deutlich weniger Bikes neu in den Verkehr. Grund ist die zum Jahreswechsel erfolgte Umstellung von Euro 5 auf Euro 5+ bei Motorrädern, wodurch es vor der Umstellung im Dezember viele Tageszulassungen gab. Vorteil für Motorradkäufer: Diese Fahrzeuge bieten Händler derzeit stark rabattiert an. Die Bikes haben keine Kilometer auf dem Tacho, gelten aber durch den Besitzereintrag in den Papieren als gebraucht.

Bei den meistverkauften Modellen führt weiterhin die BMW R 1300 GS mit großem Vorsprung.

 BGH-Urteil zu Streitpunkt unter Nachbarn

Wer sein Grundstück nur über das eines Nachbarn erreichen kann, darf dieses sowohl kurz zum Ausladen befahren als auch regelmäßig, um mit dem Auto zu parken. Das hat der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 79/24) entschieden und damit ein häufiges Nachbarschaftsstreit-Thema juristisch klargestellt.

Tim Platner, Jurist des ACV Partners KLUGO: „Im verhandelten Fall wollte der Eigentümer des vorderen, an der Straße gelegenen Grundstücks das tägliche Befahren seines Grundstücks zum Zwecke des Parkens auf dem dahinterliegenden, „gefangenen“ Grundstück untersagen. Er argumentierte, das Notwegerecht, das den Zugang über das vordere Grundstück zum dahinterliegenden Grundstück grundsätzlich gestattet, gelte hierfür nicht. Doch der BGH widersprach: Das Notwegerecht umfasst auch das Befahren zum Parken auf dem eigenen Grundstück – unabhängig vom Anlass der Fahrt.

Die Richter betonten, dass der Zweck der Fahrt im Alltag kaum objektiv zu beurteilen sei. Eine enge Auslegung würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Damit stärkt das Urteil die Position all jener, deren Grundstück nur über fremdes Land erreichbar ist – und stellt klar: Notwegerecht bedeutet auch ein Zufahrtsrecht mit dem Auto, nicht nur in Notsituationen, sondern im ganz normalen Alltag – und auch zum Parken auf dem eigenen Grundstück.“